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Lenkberechtigung "Klasse F"

  • Zugmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
  • Motorkarren bis 50 km/h und alle Anhänger
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und Anhänger mit max. 3,5 t hzl. Gesamtmasse
  • landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
  • Einachszugmaschinen bis 25 km/h
  • Sonderkraftfahrzeuge mit Anhänger bis 3,5 t hzl. Gesamtmasse
  • Transportkarren bis 50 km/h

Ausbildung:

Beginn: frühestens mit 15,5 Jahren

Umfang:

  • Theoriekurs "Allgemein" (nur wenn noch kein anderer Führerschein existiert)
  • Theoriekurs "Spezifisch F"
  • 4 Fahrlektionen

Führerscheinausstellung: frühestens mit 16 Jahren

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